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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen CODEKO Erfolgskonzepte für Leistungen im Bereich Corporate Design 

(Stand 01.01.2023)

 

1. Gegenstand des Auftrages

1.1

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen CODEKO Erfolgskonzepte (CODEKO) und seinem Auftraggeber (nachfolgend Kunde) abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die CODEKO nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn CODEKO ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2

Ein Vertrag zwischen CODEKO und dem Kunden gilt als zustande gekommen, wenn CODEKO den Kundenauftrag durch Versand einer Auftragsbestätigung an den Kunden angenommen hat. Der Versand der Auftragsbestätigung kann per Briefpost, Fax, E-Mail oder andere elektronische Übertragungsverfahren erfolgen.

 

2. Auftragsbestandteile und Änderungen des Auftrags

2.1

CODEKO erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Corporate Design, Kommunikationsdesign und Printservice Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag, Briefings, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen.

2.2

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen CODEKO, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen CODEKO resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

 

3.Urheberrecht und Nutzungsrechte

3.1

Der Kunde erklärt, dass CODEKO für die Durchführung des Auftrages nur Daten und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, für die er entsprechende Urheber- und Nutzungsrechte besitzt. Der Kunde haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt CODEKO von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.

3.2

Jeder an CODEKO erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werks, sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes. Alle Arbeiten von CODEKO sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3.3

Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von CODEKO weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

3.4

Die Werke von CODEKO dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Kunden bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Kunde/Verwerter mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars.

3.5

CODEKO ist dazu berechtigt, eine branchenübliche Signierung auf den Entwürfen und gedruckten Produkten anzubringen, die wie folgt oder ähnlich lautet: © (Jahreszahl) codeko.de. Die Signierung kann durch eine entsprechende gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen CODEKO und dem Kunden ausgeschlossen werden.

3.6

Bei Verstoß gegen Punkt 3.3. hat der Kunde CODEKO zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.

3.7

CODEKO überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. CODEKO bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.

3.8

Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen CODEKO und Kunde Die Nutzungsrechte gehen auf den Kunden erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Über den Umfang der Nutzung steht CODEKO ein Auskunftsanspruch zu. Im Übrigen gelten die Regelungen des ‘Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte’.

3.9

CODEKO ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber zu nennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, CODEKO zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.

3.10

Will der Kunde in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung von CODEKO.

 

4.Vergütung

4.1

Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

4.2

Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht CODEKO ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatzüberleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

4.3

Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann CODEKO dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von CODEKO verfügbar sein.

4.4

Bei Änderungen oder bei Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden CODEKO alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt, die bis zu diesem Zeitpunkt erstellten Leistungen vergütet und CODEKO von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

 

5. Zusatzleistungen

5.1

Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

 

6. Geheimhaltungspflicht von CODEKO

6.1

CODEKO ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die es aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln, als auch eventuell herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

 

7.Herausgabe von Daten

7.1

Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von CODEKO angefertigt werden, verbleiben bei CODEKO. Wünscht der Kunde, dass ihm Dateien und Daten zur Verfügung gestellt werden, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

7.2

Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.

 

8.Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

8.1

Übernimmt CODEKO die Herstellung und Vervielfältigung, schließen CODEKO Printservice und der Kunde darüber eine schriftliche Vereinbarung ab.

8.2

Übernimmt der Kunde die Vervielfältigung in eigener Verantwortung, legt er CODEKO vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor. Von allen vervielfältigten Arbeiten in Eigenregie überlässt der Kunde CODEKO fünf einwandfreie Muster unentgeltlich.

 

9.Haftung und Gewährleistung

9.1

Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch CODEKO erarbeiteten und durchgeführten Aufträge wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aufträge gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. CODEKO ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern CODEKO diese bei der Tätigkeit bekannt werden.

9.2

CODEKO haftet nur für Schäden, die sie selbst oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Die Haftung von CODEKO wird in der Höhe auf den einmaligen Ertrag beschränkt, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt.

9.3

Mit der Abnahme der Leistung und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung für CODEKO insoweit entfällt.

9.4

CODEKO haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die sie dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.

9.5 Der Kunde ist verpflichtet, die von CODEKO erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber CODEKO zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Leistung von CODEKO in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

 

10. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

10.1

Im Rahmen des Auftrags besteht für CODEKO Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

10.2

Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann CODEKO eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.

 

11. Auftragsdauer, Kündigungsfristen

11.1

Der Auftrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Auftrag genannte Laufzeit abgeschlossen. Ist der Auftrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von sechs Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1

Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Auftrag abzutreten.

12.2

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz von CODEKO.

12.3

Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

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